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Das Bild zeigt einen älteren Mann im Rollstuhl, der von einer jungen Frau geschoben wird. Am Rollstuhl befindet sich eine Schiebhilfe für Rollstühle V-MAX mini, welche die Frau beim Schieben unterstützt.

Wichtige Kundeninformation:
Wegweisende BSG-Urteile

Stand: 07/2024

Neuigkeiten zur Hilfsmittelversorgung in Deutschland

Die jüngsten Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) vom April 2024 markieren einen bedeutenden Wendepunkt in der Hilfsmittelversorgung durch Krankenkassen. Für Menschen mit Gehbehinderung und eingeschränkter Arm- oder Handfunktion bedeuten diese Entscheidungen nicht nur eine Erweiterung ihres Bewegungsradius, sondern auch neue Möglichkeiten zur Nutzung ihrer Restkraft. Diese wegweisenden Beschlüsse haben das Potenzial, die Lebensqualität vieler Betroffener erheblich zu verbessern.

In diesem Beitrag erfahren Sie alles Wichtige zu den Urteilen und was sie für die Praxis bedeuten könnten.

Um Ihnen einen besseren Überblick zu geben, werden wir in diesem Beitrag detailierter auf die nachfolgenden Themen eingehen.

1. Überblick

Das Bundessozialgericht (BSG) hat im April 2024 drei wegweisende Urteile (Az. B 3 KR 13/22 R, B 3 KR 14/23 R, B 3 KR 7/23 R) gefällt, die erhebliche Änderungen in der Hilfsmittelversorgung durch Krankenkassen mit sich bringen. Diese Urteile betreffen insbesondere den erweiterten Bewegungsradius von Menschen mit Gehbehinderung und die Nutzung von Hilfsmitteln zur Sicherstellung der selbstständigen Lebensführung und zur Deckung von Grundbedürfnissen.

2. Wesentliche Punkte der Urteile

Erweiterung des Bewegungsradius:

Die Definition des „nahen Wohnumfelds“ wurde erweitert. Es reicht nicht mehr, dass grundlegende Besorgungen fußläufig erreichbar sind. Der Bewegungsradius gesunder Menschen geht heute über die zuvor angenommenen 500 Meter hinaus, und Grundbedürfnisse sind oft nur in größerem Rahmen zu erledigen.

Recht auf Nutzung eigener Restkraft:

Personen mit eingeschränkter Arm- oder Handfunktion haben das Recht, vorhandene Restkraft zu nutzen, um einer Verschlechterung ihres Zustands vorzubeugen.

Therapieplanung:

Das BSG hat die Anerkennung von Hilfsmitteln als Teil eines Therapieplans zur Sicherung des Erfolgs der Krankenbehandlung abgelehnt, da wissenschaftliche Nachweise fehlen.

3. Implikationen für Krankenkassen und Betroffene

Berücksichtigung des Wohnumfelds:

Bei der Genehmigung von Hilfsmitteln müssen Krankenkassen das erweiterte Wohnumfeld und die selbstständige Lebensführung der Betroffenen berücksichtigen, insbesondere in ländlichen Gebieten.

Verladung ins Auto:

Das Verladen von Hilfsmitteln ins Auto muss berücksichtigt werden, wenn Autofahren die Methode zur Fortbewegung und Erfüllung von Grundbedürfnissen ist.

Nutzung eingeschränkter Fähigkeiten:

Betroffene dürfen nicht auf eine rein passive Lösung verwiesen werden und haben das Recht, ihre vorhandenen Fähigkeiten zu nutzen.

Wirtschaftlichkeitsprinzip:

Die Krankenkassen können im Rahmen der Wirtschaftlichkeit auf funktionsgleiche, aber günstigere Hilfsmittel verweisen.

4. Potentielle Bedeutung für die Praxis

Die neue Rechtsprechung des BSG schafft Klarheit über die Nutzung von Hilfsmitteln im häuslichen Umfeld und die erweiterten Anforderungen an Krankenkassen. Es ist wichtig, diese Urteile zu kennen und bei der Kommunikation mit Kunden und Krankenkassen zu berücksichtigen. Krankenkassen sollten sich an diese neuen Vorgaben anpassen und die bisherige Praxis, dass 500 Meter um das Haus herum ausreichend sind, aufgeben.

Das Bild zeigt einen älteren Mann im Rollstuhl, der von einer jungen Frau geschoben wird. Am Rollstuhl befindet sich eine Schiebhilfe für Rollstühle V-MAX mini, welche die Frau beim Schieben unterstützt.

Zusammenfassung: Erweiterte Hilfsmittelversorgung

Das Bundessozialgericht (BSG) hat im April 2024 drei wichtige Urteile zur Hilfsmittelversorgung durch Krankenkassen gefällt. Diese betreffen:

  1. Erweiterung des Bewegungsradius: Mehr als 500 Meter um das Wohnumfeld.
  2. Nutzung eigener Restkraft: Betroffene dürfen ihre verbleibende Muskelkraft nutzen.
  3. Therapieplanung: Hilfsmittel als Teil eines Therapieplans ohne wissenschaftliche Nachweise abgelehnt.

Implikationen:

  • Wohnumfeld: Krankenkassen müssen ein erweitertes Umfeld berücksichtigen.
  • Verladung ins Auto: Autofahrten zur Grundbedürfnisdeckung berücksichtigen.
  • Nutzung von Fähigkeiten: Recht auf aktive Nutzung vorhandener Fähigkeiten.
  • Wirtschaftlichkeit: Krankenkassen können auf günstigere Hilfsmittel verweisen.

5. Potentielle Bedeutung für die Versorgung mit AAT-Zusatzantrieben

Die neuen Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) bringen erhebliche Veränderungen und Chancen für die Hilfsmittelversorgung mit sich, insbesondere im Bereich der mobilen Zusatzantriebe, die im Vergleich zu schweren Elektrorollstühlen viele Vorteile für den Endnutzer mit sich bringen.

Berücksichtigung des Wohnumfelds:

Dank der neuen Definition des „nahen Wohnumfelds“, die über die bisherigen 500 Meter hinausgeht, können Endnutzer jetzt einen wesentlich größeren Bereich eigenständig erreichen. Dies bedeutet, dass Besorgungen, soziale Aktivitäten und berufliche Verpflichtungen, die früher aufgrund von Mobilitätseinschränkungen unerreichbar waren, nun problemlos gemeistert werden können. Unsere hochwertigen nachrüstbaren Zusatzantriebe sind speziell dafür konzipiert, solche erweiterten Bewegungsradien abzudecken und den Alltag der Betroffenen erheblich zu erleichtern. Die verschiedenen Reichweiten in Kilometer finden Sie auf den entsprechenden Produktseiten.

Verladung ins Auto:

Durch die Notwendigkeit, das erweiterte Wohnumfeld und die Möglichkeit der Verladung von Hilfsmitteln ins Auto zu berücksichtigen, bieten die mobilen Zusatzantriebe von AAT eine perfekte Lösung. Unsere Antriebe sind leicht und kompakt genug, um einfach in ein Fahrzeug geladen zu werden, und ermöglichen somit eine flexible Nutzung sowohl im städtischen als auch im ländlichen Umfeld. Im Gegensatz zu einem schweren Elektrorollstuhl, kann ein mobiler Rollstuhlantrieb überall hin mitgenommen werden, ohne dass der Endnutzer auf seine gewohnte Mobilität verzichten muss. Selbst ein Transport in kleinen PKW-Kofferräumen ist problemblos machbar.

Nutzung eingeschränkter Fähigkeiten:

Die Entscheidung des BSG, dass Personen mit eingeschränkter Arm- oder Handfunktion ihre vorhandene Restkraft nutzen dürfen, um einer Verschlechterung ihres Zustands vorzubeugen, unterstützt die Philosophie hinter unserem Restkraftverstärker SERVO. Das bedeutet weniger Abhängigkeit von passiven Hilfsmitteln und mehr aktive Beteiligung an alltäglichen Aktivitäten.

Auch unsere mit Joystick bedienbaren Zusatzantriebe MAX-E und SOLO, bieten dem Endnutzer eigenständige Mobilität, denn mit nur einer Hand können alle wichtigen Funktionen sowie eine Montage oder Demontage durchgeführt werden. Sollten sich die Fähigkeiten im Laufe der Zeit verschlechtern, sind beide Produkte auch als Schiebe- und Bremshilfe nachrüstbar.

Abbildung zeigt: Zusatzantrieb MAX-E. Mit Leichtigkeit lässt sich der Antrieb vom Rollstuhl entfernen und passt problemlos zusammen mit Ihrem Rollstuhl sogar in kleinere Fahrzeuge.

Kennen Sie schon unseren Hilfsmittelwegweiser?

Entdecken Sie nicht nur interessante Informationen zur Produktvorführung, Rezeptbeantragung und Erstattung, sondern auch viele weitere Themen rund um Ihr Hilfsmittel. Mit unserem Hilfsmittelwegweiser stehen Ihnen alle Informationen zur Verfügung, die Sie für eine reibungslose Beantragung und Versorgung benötigen.

Das AAT-Produktportfolio

Zusatzantriebe: Erhöhen die Mobilität und erleichtern das Überwinden von Steigungen und längeren Strecken. Sie sind entweder in Form von Restkraftunterstützern oder mit Joystick für Selbstfahrer verfügbar.

Elektrische Schiebe- und Bremshilfen: Reduzieren den Kraftaufwand der Begleitperson beim Schieben und Bremsen des Rollstuhls, erhöhen Mobilität und Unabhängigkeit.

Reine Schiebehilfen: Unterstützen die Begleitperson ausschließlich beim Schieben dies Rollstuhls. Sie bieten keine Bremsunterstützung, sind dafür aber leichter und kompakter.

Treppensteighilfen / Treppensteiger: Transportieren Rollstuhlfahrer oder mobilitätseingeschränkte Personen Treppauf und Treppab. Sie werden durch eine Begleitperson gesteuert, sind mobil und flexibel.

Zusatzantriebe: Rollstuhlantrieb für Selbstfahrer

Ein Zusatzantrieb kann eine wertvolle Ergänzung für Ihren Rollstuhl darstellen. Ein Zusatzantrieb erhöht die Mobilität und erleichtert das Überwinden von Steigungen sowie längeren Strecken. Bei der Auswahl sollten Sie auf die Kompatibilität mit Ihrem Rollstuhlmodell achten und ob der Antrieb Ihre individuellen Bedürfnisse, wie beispielsweise die gewünschte Geschwindigkeit und Reichweite, erfüllt. Auch das Gewicht des Zusatzantriebs spielt eine Rolle, da es die Gesamtbelastung des Rollstuhls erhöht.

Lassen Sie sich von einem Fachhändler beraten, um den optimalen Zusatzantrieb für Ihren Rollstuhl zu finden und achten Sie darauf, dass eine Probefahrt möglich ist, um ein Gefühl für die Handhabung und Leistung zu bekommen.

Das Bild zeigt einen Mann in einem Rollstuhl, welcher über ein Bediengerät mit Joystick seinen Rollstuhl selbst steuert. Am Rollstuhl befindet sich ein Zusatzantrieb der Firma AAT - ein MAX-E in der Black Edition.
Elektrischer Zusatzantrieb

MAX-E

Das Bild zeigt einen Mann mittleren alters, der mit seinem Rollstuhl durch eine sonnige Innenstadt fährt. Er fährt dabei über Kopfsteinpflaster und steuert seinen Rollstuhl selbst über einen Joystick. In den Rollstuhlrädern befindet sich ein Radnabenantrieb SOLO, der die Räder antreibt.
Der leichte Zusatzantrieb

SOLO

Das Bild zeigt eine Frau, die in einem Rollstuhl sitzt und mit ihrem Sohn an einem Fluss entlang fährt. Sie treibt den Rollstuhl selbst mit den Armen an. An diesem befindet sich ein AAT Restkraftverstärker SERVO, der als Kraftunterstützung für die Frau dient.
Kraftunterstützender Radnabenantrieb

SERVO

    Schiebe- und Bremshilfen oder reine Schiebehilfen

    Wenn Sie nach einer Mobilitätslösung suchen, die weniger Kraftaufwand beim Schieben und Bremsen erfordert, sollten Sie eine elektrische Schiebe- und Bremshilfe in Erwägung ziehen. Diese werden als zusätzliches Antriebssystem nachträglich an Ihren Rollstuhl angebracht, um das Schieben und Bremsen zu unterstützen. Diese Systeme nehmen Ihnen einen Großteil der Anstrengung ab und erhöhen Ihre Mobilität und Unabhängigkeit.

    Eine reine Schiebehilfe hingegen unterstützt ausschließlich das Schieben des Rollstuhls, ohne zusätzliche Bremsfunktionen. Diese Systeme sind ebenfalls mit einem Motor ausgestattet, der das Schieben erleichtert und den Kraftaufwand für die Begleitperson reduziert. Sie bieten jedoch keine Unterstützung beim Bremsen, sodass die Begleitperson weiterhin manuell bremsen muss. Reine Schiebehilfen sind in der Regel leichter und kostengünstiger als kombinierte Schiebe- und Bremshilfen.

    Bevor Sie sich entscheiden, sollten Sie auch hier eine persönliche Beratung und eine Probefahrt in Anspruch nehmen, um das passende Produkt für Ihre Bedürfnisse zu finden. Gerne stehen Ihnen auch unsere AAT-Mitarbeiter jederzeit bei Fragen oder Vorführterminen unserer Mobilitätslösungen zur Verfügung. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme!

    Das Bild zeigt eine jüngere Frau, die einen älteren Mann im Rollstuhl durch eine blühende Stadt schiebt. Im Hintergrund ist eine Burg zu sehen. Am Rollstuhl befindet sich eine AAT Schiebehilfe, die die Frau beim Schieben des Rollstuhls entlastet.
    Die Schiebehilfe

    V-MAX mini

    Das Bild zeigt eine ältere Frau, die einen älteren Herren in seinem Rollstuhl durch eine Innenstadt mit Pflastersteinen schiebt. Am Rollstuhl befindet sich eine Schiebe- und Bremshilfe V-MAX² der Firma AAT Alber Antriebstechnik, welche die Frau beim Schieben und Bremsen des Rollstuhls unterstützt und so mehr Sicherheit bietet.
    Die Schiebe- und Bremshilfe

    V-MAX²

    Das Bild zeigt einen schlanken Mann mittleren Alters, der einen anderen Mann in einem XXL-Rollstuhl auf einem Feldweg schiebt. Der Rollstuhlinsasse hat ein sehr hohes Körpergewicht, weshalb sich hinten am Rollstuhl eine Brems- und Schiebehilfe V-MAX+ befindet, die die Begleitperson beim Schieben und Bremsen des Rollstuhls unterstützt.
    Die kraftvolle Schiebe- und Bremshilfe

    V-MAX+

      Treppensteiger für Rollstühle oder mit integrierter Sitzeinheit

      Eine Treppensteighilfe für Rollstühle, auch bekannt als mobiler Treppensteiger, ist ein Hilfsmittel, das speziell entwickelt wurde, um Menschen im Rollstuhl Treppauf und Treppab zu transportieren. Er enthält eine Antriebseinheit, in der sich der Motor befindet und ein bis zwei Steigbeine. Eine Halterung, die am hinteren Teil des Rollstuhls angebracht wird, ermöglicht es, den eigenen Rollstuhl des Benutzers sicher am Treppensteiger zu befestigen. Die Bedienung erfolgt durch eine Begleitperson, die den mobilen Treppensteiger steuert. Mehr Informationen über Treppensteiger finden Sie in diesem Beitrag: Was ist eine Treppensteighilfe für Rollstühle?

      Diese Treppensteiger sind ebenfalls mit einer integrierten Sitzeinheit verfügbar, und ermöglichen den Transport von mobilitätseingeschränkten Personen, ohne eigenen Rollstuhl. Mehr über diese Treppensteiger erfahren Sie in folgendem Beitrag: Was ist ein elektrischer Treppensteiger mit Sitz?

      Das Bildzeigt einen Mann, der in seinem Rollstuhl sitzt und von einer Frau mit Hilfe eines angebauten Treppensteigers über eine Treppe transportiert wird.
      Der Treppensteiger für Rollstühle

      s-max

      Das Bild zeigt einen älteren Mann, der auf einem Treppensteiger mit integrierter Sitzeinheit sitzt, und von einer Frau über Treppen transportiert wird.
      Der wendige Treppensteiger mit integriertem Sitz

      s-max sella

      Das Bild zeigt einen älteren Mann, der auf einem Treppensteiger mit integrierter Sitzeinheit sitzt, und von einer Frau über Treppen transportiert wird.
      Der universelle Treppensteiger mit integriertem Sitz

      c-max

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