Fallbeispiel Hilfsmittelwegweiser - Nummer 1
Direkte Genehmigung des Hilfsmittels
Erwin M. ist ein 52-jähriger Mann aus Freiburg, dessen Leben sich nach einem schweren Autounfall drastisch verändert hat. Seit dem Unfall ist er auf einen Rollstuhl angewiesen und hat nur noch eingeschränkte Bewegungsmöglichkeiten: Während er einen Arm gut bewegen kann, ist der andere stark beeinträchtigt. Trotz dieser körperlichen Einschränkungen möchte Erwin weiterhin so mobil und unabhängig wie möglich bleiben. Auf der Suche nach einer Lösung wandte er sich an den Kundenservice von AAT, um sich über den Zusatzantrieb MAX-E zu informieren.
Schritt- für Schritt Hilfsmittelbeantragung
Beratung
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Kostenlos und unverbindlich
Erwin M. hatte sich telefonisch an AAT gewendet und darum gebeten, direkt einen Termin für eine Vorführung bei sich zu Hause zu vereinbaren. Die Mitarbeiterin der Vertriebsabteilung erfragte seine Adresse und Telefonnummer und versicherte ihm, dass der zuständige Außendienstmitarbeiter in seinem Postleitzahlengebiet sich zeitnah bei ihm melden wird, um einen passenden Termin zu finden. Gleichzeitig bot sie an, ihm parallel Prospektmaterial per Post zuzuschicken.
Vorführung
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Bei Ihnen vor Ort
Nachdem sich der AAT-Außendienstmitarbeiter bei Erwin M. gemeldet hatte, vereinbarten sie einen gemeinsamen Termin. Zu diesem Vorführtermin brachte der Mitarbeiter eine Auswahl an AAT-Produkten mit, die speziell auf Erwins Bedürfnisse zugeschnitten waren. Während der umfassenden Beratung hatte Erwin die Gelegenheit, verschiedene Produkte direkt auszuprobieren. Diese praktischen Erfahrungen überzeugten ihn davon, dass der MAX-E am besten zu seinen Anforderungen passt.
Besonders vorteilhaft ist, dass der MAX-E leicht und kompakt ist, was es Erwin ermöglicht, ihn selbstständig ins Auto zu verladen, um Arztbesuche oder Einkäufe im Supermarkt in der Nachbarortschaft zu erledigen. Zudem kann der Antrieb mit nur einer Hand eingehängt und bedient werden, was für Erwin von großer Bedeutung ist, da er nur einen Arm gut bewegen kann.
Der Außendienstmitarbeiter dokumentierte die Vorführung detailliert und übergab Erwin einen Vorführbeleg, ein Begründungsschreiben sowie eine Rezeptempfehlung. In diesen Unterlagen wurden die wesentlichen Erkenntnisse ebenfalls festgehalten, um dem Arzt und der Krankenkasse umfassende Informationen für die Genehmigung zu liefern.
Beantragung des Rezepts
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Bei Ihrem Haus- oder Facharzt
Anschließend besuchte Erwin M. seinen Hausarzt, der ihm das passende Rezept für den Zusatzantrieb MAX-E ausstellte, um seine Mobilität zu verbessern. Um dem Arzt die Erstellung des Rezepts zu erleichtern, übergab Erwin ihm alle Unterlagen, die er vom AAT-Mitarbeiter erhalten hatte.
- Vorführbeleg über den Zusatzantrieb MAX-E
- Begründungsschreiben (Gründe für genau diese Versorgung)
- Rezeptempfehlung (Produktname, Hilfsmittelnummer, Diagnose)
Weitergabe des Rezepts
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AN IHREN ÖRTLICHEN FACHHANDEL
Mit dem Rezept seines Arztes begab sich Erwin zu seinem örtlichen Sanitätsfachhändler. Dort wurde ein Kostenvoranschlag erstellt und an die Krankenkasse weitergeleitet.
Genehmigung
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Durch Ihre Krankenkasse
Die Krankenkasse prüfte den Antrag und genehmigte die Kosten für den Zusatzantrieb MAX-E ohne weitere Rückfragen.
Sofern Sie ein Fallbeispiel inklusive Ablehnung und Widerspruch lesen möchten, klicken Sie bitte hier.
Bestellung und Auslieferung
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Durch AAT oder Ihren örtlichen Fachhandel
Sobald die Genehmigung beim Sanitätshaus von Erwin M. einging, bestellte das Sanitätshaus den MAX-E Zusatzantrieb direkt bei AAT.
Nach der Produktion wird das Produkt entweder durch den Fachhändler selbst oder durch den bereits bekannten Außendienstmitarbeiter von AAT ausgeliefert.
In Erwins Fall übernahm der Außendienstmitarbeiter von AAT die Auslieferung persönlich und sorgte dafür, dass die erforderliche Halterung am Rollstuhl von Erwin montiert wurde. Im Anschluss erhielt Erwin nochmals eine ausführliche Einweisung, bevor der AAT-Mitarbeiter sich verabschiedete.
Vor-Ort-Service
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Ihre Mobilität ist uns wichtig
Nach der Auslieferung kann Erwin M. bei Fragen oder Problemen jederzeit den Kundenservice von AAT kontaktieren oder einen Termin mit einem Fachberater vor Ort vereinbaren. Auch sein vertrauter AAT-Außendienstmitarbeiter steht ihm jederzeit gerne zur Verfügung.
Kennen Sie schon unseren Hilfsmittelwegweiser?
Um Ihnen die Versorgung mit unseren AAT-Produkten so angenehm wie möglich zu gestalten, haben wir einen umfassenden Hilfsmittelwegweiser erstellt, der Sie Schritt für Schritt begleitet. Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch persönlich zur Verfügung – per Telefon unter 07431 12 95-0, per E-Mail an
Persönlicher Kontakt
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