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Das Bild zeigt eine Person, die mit ihrer Gesundheitskarte ihrer Krankenkasse an einem Laptop. Im Vordergrund sind einige Symbole passend zur Hilfsmittelbeantragung zu sehen wie z. B. eine Info-Symbol, ein Rezept-Symbol und ein Krankenkassen-Symbol. Auf dem Bild steht "Unser Hilfsmittelwegweiser - Der Weg zu Ihrem AAT-Produkt".

Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie der Weg zu Ihrem AAT-Produkt aussieht?

Stand: 04.11.2024

Unser überarbeiteter Hilfsmittelwegweiser macht die Beantragung Ihres Hilfsmittels einfacher als je zuvor!

Die Beantragung eines Hilfsmittels kann kompliziert erscheinen – aber nicht mit unserem neu überarbeiteten Hilfsmittelwegweiser! In unserer aktualisierten Version bieten wir Ihnen einen detaillierten Überblick über den gesamten Prozess, von der ersten Beratung über die Produktvorführung und Rezeptanforderung bis hin zur Genehmigung durch Ihre Krankenkasse.

Um Ihnen den Ablauf noch verständlicher zu machen, haben wir verschiedene Fallbeispiele integriert, die typische Genehmigungsverläufe, inklusive möglicher Ablehnungen und Widersprüche, aufzeigen. Erfahren Sie, wie Sie Schritt für Schritt zu Ihrem AAT-Produkt gelangen – unkompliziert und transparent.

1. Ihr Hilfsmittelwegweiser: Ein Leitfaden für die Beantragung

Unser Hilfsmittelwegweiser ist Ihr wertvoller Begleiter, wenn es darum geht, das für Sie richtige AAT-Produkt zu beantragen. Mit klar strukturierten Informationen unterstützen wir Sie in jedem Schritt, von der ersten Beratung bis zur endgültigen Genehmigung und Auslieferung Ihres Hilfsmittels.

Der Wegweiser bietet Ihnen nicht nur eine Übersicht über die notwendigen Schritte, sondern auch hilfreiche Tipps, damit Sie bestens vorbereitet sind.

2. Rechte und Ansprüche: Was Ihnen zusteht bei der Hilfsmittelversorgung

Die gesetzlichen Grundlagen für die Versorgung mit Hilfsmitteln sind umfangreich, aber wir machen es Ihnen leicht, die wichtigsten Informationen zu verstehen. Der zentrale Paragraph, der für Sie relevant ist, findet sich im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V), genauer gesagt in § 33. Dieser Paragraph legt fest, wann Sie Anspruch auf Hilfsmittel haben. Sie können Hilfsmittel beantragen, wenn diese:

  • den Erfolg Ihrer Krankenbehandlung sichern,
  • drohenden Behinderungen vorbeugen oder
  • bestehende Behinderungen ausgleichen.

Wichtig ist, dass das Hilfsmittel Ihnen im konkreten Fall hilft, die negativen Auswirkungen Ihrer Behinderung zu verringern oder zu beseitigen. Das kann auch bedeuten, dass das Hilfsmittel die Pflege durch andere Personen erleichtert.

Wenn Sie mehr Informationen wünschen, schauen Sie auf die Website des VdK unter www.vdk.de.

Das Bild zeigt eine ältere Frau, die als Begleitperson einen älteren Mann im Rollstuhl mit Hilfe einer Schiebe- und Bremshilfe für den Rollstuhl V-MAX² schiebt.

Schiebe- und Bremshilfe V-MAX² zur Entlastung der Begleitperson.

3. Wegweisende BSG-Urteile: Erkenntnisse für Ihre Antragstellung

Im Rahmen der Hilfsmittelversorgung gibt es mehrere wichtige Urteile des Bundessozialgerichts (BSG), die maßgeblich für die Praxis sind. Diese Urteile klären, welche Hilfsmittel als notwendig erachtet werden und wie die Krankenkassen die Anträge prüfen müssen. Wir werfen einen Blick auf einige dieser wegweisenden Entscheidungen und erläutern, was sie für Ihre Antragstellung bedeuten.


Wegweisende Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) haben maßgeblich zur Klärung von Ansprüchen auf Hilfsmittel beigetragen. Insbesondere wird betont, dass Hilfsmittel auch dann notwendig sein können, wenn sie nicht nur dem Versicherten, sondern auch der Erleichterung von Pflege durch Dritte dienen.

Die Entscheidung des BSG, dass Hilfsmittelversorgung auch für nicht-medizinische Hilfen gelten kann, zeigt, dass der Bedarf individuell geprüft werden muss. Dies hat weitreichende Folgen für die Praxis der Hilfsmittelbeantragung und deren Genehmigung durch die Krankenkassen.

Erfahren Sie mehr über die jüngsten Urteile des Bundessozialgerichts (BSG) in unserem Blogbeitrag "Wegweisende BSG-Urteile zur Hilfsmittelversorgung".

4. Fallbeispiel 1: Erfolgreiche direkte Genehmigung eines Hilfsmittels

In diesem Abschnitt stellen wir Ihnen ein Beispiel vor, in dem ein Hilfsmittel erfolgreich und direkt genehmigt wurde. Wir zeigen auf, wie der Antrag gestellt wurde, welche Unterlagen notwendig waren und welche Rolle die Kommunikation mit dem behandelnden Arzt und der Krankenkasse gespielt hat. Dieses Beispiel soll Ihnen verdeutlichen, wie ein reibungsloser Prozess aussehen kann und was Sie dabei beachten sollten.

5. Fallbeispiel 2: Umgang mit Ablehnung und Widerspruch

Nicht immer verläuft der Genehmigungsprozess ohne Hindernisse. In diesem Kapitel stellen wir ein Beispiel vor, in dem ein Antrag im ersten Schritt abgelehnt wurde. Wir erläutern die Gründe für die Ablehnung und zeigen auf, wie der Widerspruch erfolgreich eingereicht wurde. Dieses Fallbeispiel soll Ihnen helfen, besser auf mögliche Schwierigkeiten vorbereitet zu sein und zu verstehen, welche Schritte Sie unternehmen können, wenn Ihr Antrag abgelehnt wird.

Eine junge Frau unterstützt einen älteren Mann am Laptop, während sie gemeinsam den Widerspruch gegen die Ablehnung eines Hilfsmittelantrags vorbereiten.

Lassen Sie sich von einer Ablehnung nicht entmutigen! Sie haben das Recht, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen.

6. Hilfsmittelversorgung im Pflegeheim: Ihre Ansprüche und Möglichkeiten

Bewohner von Pflegeheimen haben im Krankheitsfall Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln. Wenn ein Hilfsmittel dazu dient, individuelle Grundbedürfnisse zu erfüllen, fällt es nicht unter die Vorhaltepflicht der Pflegeheime, sondern unter die Leistungspflicht der Krankenkasse. Dazu zählen:

  • Individuell angepasste Hilfsmittel, die speziell für den einzelnen Bewohner bestimmt sind und ausschließlich von ihm genutzt werden dürfen.
  • Hilfsmittel, die der Befriedigung allgemeiner Grundbedürfnisse außerhalb des Pflegeheims dienen.

Beispiele hierfür sind Aktivitäten wie Spazierfahrten an der frischen Luft oder Ausflüge mit Angehörigen und Freunden. Der Anspruch auf Hilfsmittel wie einen elektrischen Zusatzantrieb oder eine Schiebe- und Bremshilfe besteht auch während eines Aufenthalts im Pflegeheim.

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website des VdK unter www.vdk.de.

7. Antragstellung als Pflegehilfsmittel: Wichtige Informationen und Tipps

Grundsätzlich lassen sich die mobilen Treppensteighilfen auch im Rahmen der Pflegeversicherung einordnen. Im Rahmen der Vorschrift des § 40 SGB XI (dem Recht der gesetzlichen Pflegeversicherung) sind die Ansprüche auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln und wohnumfeld verbessernden Maßnahmen geregelt.

Voraussetzung ist, dass es sich um Personen handelt, die pflegebedürftig sind. Dies ist in der Regel über die entsprechende Pflegestufe nachgewiesen.

Da die Versorgung mit einem Pflegehilfsmittel immer nachrangig zur Versorgung gegenüber der Hilfsmittelleistung der Krankenkasse ist, hat diese erst zu prüfen, ob ein Anspruch aus dem Recht der Krankenversicherung nach § 33 SGB V besteht - erst dann kommt ein Anspruch als Pflegehilfsmittel in Betracht.

Gerne helfen wir Ihnen auch hier weiter. Wenden Sie sich hierzu bitte an den für Ihr Gebiet zuständigen AAT-Außendienstmitarbeiter.

Auf dem Bild ist eine Frau zu sehen, die einen älteren Mann über eine Treppe mit Hilfe eines mobilen Treppensteigers c-max befördert.

Die mobile Treppensteighilfe c-max, schenkt Ihnen uneingeschränkte Mobilität , nicht nur zu Hause, sondern auch unterwegs!

8. Fazit und Zusammenfassung

Die Beantragung von Hilfsmitteln muss nicht kompliziert sein. Unser aktualisierter Hilfsmittelwegweiser bietet Ihnen alle notwendigen Informationen und Unterstützung, um den Prozess von der ersten Beratung bis zur endgültigen Genehmigung reibungslos zu gestalten. Indem wir Ihnen rechtliche Grundlagen, wegweisende Urteile und praxisnahe Fallbeispiele an die Hand geben, möchten wir sicherstellen, dass Sie bestens auf alle Eventualitäten vorbereitet sind.

Ob Sie sich in einem Pflegeheim befinden oder einen Antrag auf Pflegehilfsmittel stellen, Ihr Recht auf Unterstützung bleibt bestehen. Lassen Sie sich von möglichen Hindernissen nicht entmutigen. Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe benötigen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Gemeinsam finden wir die besten Lösungen für Ihre individuellen Bedürfnisse.

Bleiben Sie informiert, nutzen Sie unsere Ressourcen und verbessern Sie Ihre Lebensqualität durch die richtige Hilfsmittelversorgung!

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