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Hilfsmittelwegweiser

Der Weg zu Ihrem Hilfsmittel

Wir möchten Ihnen die Versorgung mit unseren hochwertigen AAT-Produkten so einfach wie möglich gestalten. Aus diesem Grund haben wir einen umfassenden Hilfsmittelwegweiser erstellt, der Sie bei jedem Schritt begleitet.

Entdecken Sie nicht nur interessante Informationen zur Produktvorführung, Rezeptbeantragung und Erstattung, sondern auch viele weitere Themen rund um Ihr Hilfsmittel. Mit unserem Hilfsmittelwegweiser stehen Ihnen alle Informationen zur Verfügung, die Sie für eine reibungslose Beantragung und Versorgung benötigen.

Unser ausführlicher PDF-Hilfsmittelwegweiser steht Ihnen jederzeit und überall zur Verfügung, damit Sie sich voll und ganz auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: Ihre Lebensqualität zu verbessern und Ihre Ziele zu erreichen.

Um Ihnen den Ablauf noch verständlicher zu machen, haben wir verschiedene Fallbeispiele erstellt, die typische Genehmigungsverläufe, inklusive möglicher Ablehnungen und Widersprüche, aufzeigen.

  • Beratung

    Kostenlos und unverbindlich

    Eine individuelle und persönliche Beratung steht an erster Stelle. AAT bietet Ihnen dazu bundesweit ein dichtes Netz kompetenter Außendienstmitarbeiter, die Sie gerne zu allen Fragen rund um die Auswahl des Hilfsmittels beraten werden.

    Selbstverständlich können Sie sich auch an einen unserer zertifizierten Fachhandelspartner wenden. Wir arbeiten bundesweit mit weit über 1500 Fachhändlern zusammen - einer ist sicher auch in Ihrer Nähe!

  • Kostenlose Vorführung

    Bei Ihnen vor Ort

    Um sicherzustellen, dass Sie das für Ihre Bedürfnisse am besten geeignete Hilfsmittel erhalten, bieten wir kostenlose und unverbindliche Vorführungen unserer Produkte an. Unsere kompetenten Außendienstmitarbeiter oder das geschulte Personal unserer Fachhandelspartner bieten Ihnen die Möglichkeit, das gewünschte AAT-Produkt direkt vor Ort zu testen. So können Sie sich persönlich von den Funktionen und der Handhabung überzeugen.

    Unsere Außendienstmitarbeiter füllen Ihnen gerne eine Rezeptempfehlung sowie einen Vorführbeleg mit Begründungsschreiben aus, welche Sie für die Beantragung des Rezepts mit zu Ihrem Haus- oder Facharzt nehmen können.

    Kostenlose Vorführung anfragen

  • Beantragung des Rezepts

    Bei Ihrem Haus- oder Facharzt

    Haben Sie sich für das passende Hilfsmittel entschieden, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Facharzt. Er ist Ihr Ansprechpartner für die Ausstellung des entsprechenden Rezepts und verschreibt Ihnen das gewünschte Produkt. Um sicherzustellen, dass Sie das hochwertige AAT-Produkt erhalten, welches Sie erfolgreich zu Hause getestet haben, sollte das Rezept bereits die richtige Produktbezeichnung enthalten.

    Um die Rezepterstellung zu erleichtern, empfehlen wir Ihnen, eine Kopie des Vorführbelegs zusammen mit dem Begründungsschreiben und der Rezeptempfehlung, die Sie während der Vorführung von unseren Mitarbeitern erhalten haben, bei Ihrem Arzt abzugeben.

    Es kann sein, dass Ihr Arzt sich im Nachgang nochmals bei Ihnen meldet, um einen Anhörungsbogen für Ihre Krankenkasse auszufüllen, der die Notwendigkeit des Hilfsmittels bestätigt. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Unterstützung benötigen.

    Über nachfolgenden Link stehen wir auch gerne Ihrer Arztpraxis unterstützend zur Seite.

    Ärzte-Service

  • Weitergabe des Rezepts

    AN IHREN ÖRTLICHEN FACHHANDEL

    Das vom Arzt ausgestellte Rezept bringen Sie bitte zu Ihrem örtlichen Sanitätsfachhändler. Der Fachhändler erstellt anhand des Rezepts einen Kostenvoranschlag und reicht diesen für Sie bei Ihrer Krankenkasse bzw. bei dem für Sie zuständigen Kostenträger ein.

    Warten Sie ab, ob der Kostenträger das Hilfsmittel direkt genehmigt oder ggf. eine unabhängige Unterstützung beauftragt.

  • Optional: Unabhängige Unterstützung

    Hilfsmittelberater, MDK und Co.

    Nicht immer können die Krankenversicherungen die medizinische Notwendigkeit des beantragten Hilfsmittels alleine entscheiden. In solchen Fällen wird die Kasse einen Hilfsmittelberater einsetzen. Dieser Berater soll vor Ort den Hilfsmittelbedarf überprüfen und den Patienten beraten. Im Zweifelsfall besteht für den Kostenträger auch die Möglichkeit, den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einzuschalten. Der MDK bietet den Kassen eine unabhängige, fachliche Unterstützung durch medizinisch und pflegerisch geschultes Personal.

  • Genehmigung durch die Krankenkasse

    Bestellung und Auslieferung des Produkts

    Sobald der Kostenträger die Genehmigung erteilt, bestellt Ihr Fachhändler das gewünschte Hilfsmittel, das dann so schnell wie möglich von ihm oder uns geliefert wird.

    Im nachfolgenden Feld erläutern wir, wie Sie im Falle einer Ablehnung vorgehen können.

  • Optional: Ablehnung durch die Krankenkasse

    Was Sie in diesem Fall tun können

    Es kann vorkommen, dass Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme für das beantragte Hilfsmittel zuerst ablehnt. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie z. B. unzureichende medizinische Notwendigkeit oder fehlende Unterlagen. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen!

    Sie haben das Recht, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen. In diesem Fall empfehlen wir, alle notwendigen Dokumente und Begründungen zusammenzustellen und den Widerspruch so schnell wie möglich einzureichen. Bei Fragen oder für Unterstützung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.

    Am Ende dieser Seite finden Sie weitere Informationen zum gesetzlichen Anspruch, Hilfsmittel im Pflegeheim oder dem Antrag als Pflegehilfsmittel. Lesen Sie außerdem gerne unseren aktuellen Beitrag:

    Das steht Ihnen zu (aktuelle BSG-Urteile)

  • Bestellung & Auslieferung

    Durch AAT oder Ihren örtlichen Fachhandel

    Nach erfolgreicher Genehmigung, erfolgt die Bestellung und Auslieferung des gewünschten Hilfsmittels erfolgt entweder durch unseren Außendienst oder durch einen unserer geschulten Fachhandelspartner. Bei der Auslieferung ist selbstverständlich nochmals eine ausführliche Einweisung in das Produkt für Sie oder die Bedienperson enthalten. So ist sichergestellt, dass Sie das Hilfsmittel optimal einsetzen und den optimalen Nutzen daraus ziehen können.

  • Selbstkostenbeitrag

    GESETZLICHE REGELUNGEN

    Alle AAT-Produkte sind von den Krankenkassen anerkannte und voll erstattungsfähige Hilfsmittel. Jedoch sieht der Gesetzgeber für bestimmte Leistungen Zuzahlungen der Versicherten vor. Mittlerweile lassen sich drei verschiedene Arten der finanziellen Beteiligung unterscheiden: Zuzahlung, Eigenanteil oder wirtschaftliche Aufzahlung. Mehr Details finden Sie unten.

    Mehr lesen

  • Vor-Ort-Service

    Ihre Mobilität ist uns wichtig

    Wir sind auch nach der Versorgung mit Ihrem Hilfsmittel für Sie da! Die schnelle, zuverlässige und fachkompetente Unterstützung unseres Service-Centers in Verbindung mit dem persönlichen Vor-Ort-Service unserer Außendienstmitarbeiter sorgen stets für Ihre uneingeschränkte Mobilität. Wenden Sie sich hierzu einfach an Ihren Sanitätsfachhändler oder direkt an AAT.

  • Hilfsmittelwegweiser als PDF

    Kostenloser Download

    Unser ausführlicher PDF-Hilfsmittelwegweiser steht Ihnen jederzeit und überall zur Verfügung, damit Sie sich voll und ganz auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: Ihre Lebensqualität zu verbessern und Ihre Ziele zu erreichen.

    Jetzt herunterladen

Sie haben weitere Fragen zur Hilfsmittelbeantragung?
Wir helfen Ihnen gerne!

  • Jetzt anrufen

  • Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

Auf dem Foto ist ein Notizbuch vor einem Laptop zu sehen. Auf dem Notizblock liegt eine abgelegte Brille. Dieses Bild steht für die bereitgestellten Informationen zum Thema Hilfsmittelversorgung.

Der gesetzliche Anspruch auf Hilfsmittelversorgung

Erstattung von Hilfsmitteln

Die gesetzlichen Grundlagen für die Versorgung mit Hilfsmitteln sind sehr umfangreich. Die hauptsächlich relevante Vorschrift findet sich im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V). Der § 33 regelt den Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, wenn diese dazu dienen:

  • den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder
  • einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder
  • eine Behinderung auszugleichen

Entscheidend dabei ist, dass das Hilfsmittel im Einzelfall der behinderten Person dadurch zugute kommt, dass die Auswirkungen der Behinderung behoben oder gemildert werden – selbst wenn dies dadurch geschieht, dass die Pflege durch Dritte erleichtert wird.

Weitere Informationen finden Sie z. B. unter:

www.vdk.de

Auf dem Bild ist eine Frau zu sehen, die einen älteren Mann im Rollstuhl mithilfe der Schiebe- und Bremshilfe V-MAX2 durch eine Innenstadt fährt. Dieses Bild soll für den Informationsbeitrag zum Thema Hilfsmittel im Pflegeheim stehen.

Hilfsmittel im Pflegeheim

Erstattung von Hilfsmitteln

Heimbewohner können im Krankheitsfall einen Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln haben. Dient das Hilfsmittel zur individuellen Befriedigung von Grundbedürfnissen, zählt es nicht zur Vorhaltepflicht der Pflegeheime, sondern zur Leistungspflicht der Krankenkasse. Dies sind:

  • individuell angepasste Hilfsmittel, die für den einzelnen Versicherten bestimmt und grundsätzlich nur für ihn verwendet werden dürfen
  • Hilfsmittel, die der Befriedigung eines allgemeinen Grundbedürfnisses außerhalb des Pflegeheimes dienen

Dazu zählen beispielsweise Spazierfahrten an der frischen Luft oder Ausflüge mit Angehörigen und Freunden. Der Anspruch auf einen elektrischen Zusatzantrieb oder eine Schiebe- und Bremshilfe kann also auch bei einem Aufenthalt im Pflegeheim bestehen.

Weitere Informationen finden Sie z. B. unter:

www.vdk.de

Das Bild zeigt zwei Hände, die einander halten.  Dieses Bild soll symbolisch für das Thema „Antrag von mobilen Treppensteighilfen als Pflegehilfsmittel“ dienen.

Antrag als Pflegehilfsmittel

Erstattung von Hilfsmitteln

Grundsätzlich lassen sich die mobilen Treppensteighilfen auch im Rahmen der Pflegeversicherung einordnen. Im Rahmen der Vorschrift des § 40 SGB XI (dem Recht der gesetzlichen Pflegeversicherung) sind die Ansprüche auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln und wohnumfeld verbessernden Maßnahmen geregelt.

Voraussetzung ist, dass es sich um Personen handelt, die pflegebedürftig sind. Dies ist in der Regel über die entsprechende Pflegestufe nachgewiesen.

Da die Versorgung mit einem Pflegehilfsmittel immer nachrangig zur Versorgung gegenüber der Hilfsmittelleistung der Krankenkasse ist, hat diese erst zu prüfen, ob ein Anspruch aus dem Recht der Krankenversicherung nach § 33 SGB V besteht - erst dann kommt ein Anspruch als Pflegehilfsmittel in Betracht.

Gerne helfen wir Ihnen auch hier weiter. Wenden Sie sich hierzu bitte an den für Ihr Gebiet zuständigen AAT-Außendienstmitarbeiter.

Ein Leitfaden für die Beantragung

Blogbeitrag zum Hilfsmittelwegweiser

Unser Hilfsmittelwegweiser ist Ihr wertvoller Begleiter, wenn es darum geht, das für Sie richtige AAT-Produkt zu beantragen. Mit klar strukturierten Informationen unterstützen wir Sie in jedem Schritt, von der ersten Beratung bis zur endgültigen Genehmigung und Auslieferung Ihres Hilfsmittels.

Der Wegweiser bietet Ihnen nicht nur eine Übersicht über die notwendigen Schritte, sondern auch hilfreiche Tipps, damit Sie bestens vorbereitet sind. In unserem Blogbeitrag zum Hilfsmittelwegweiser kombinieren wir eine Schritt- für Schritt-Anleitung mit rechtlichen Informationen.

Blogbeitrag zum Hilfsmittelwegweiser

Das Bild zeigt zwei Hände, die einander halten.  Dieses Bild soll symbolisch für das Thema „Antrag von mobilen Treppensteighilfen als Pflegehilfsmittel“ dienen.

Selbstkostenbeitrag

Mehr Informationen

Alle AAT Produkte sind von den Krankenkassen anerkannte und voll erstattungsfähige Hilfsmittel. Jedoch sieht der Gesetzgeber für bestimmte Leistungen Zuzahlungen der Versicherten vor. Mittlerweile lassen sich drei verschiedene Arten der finanziellen Beteiligung unterscheiden:


a) Zuzahlung
Grundsätzlich hat jedes Mitglied einer gesetzlichen Versicherung nach Vollendung des 18. Lebensjahres Zuzahlungen für Hilfsmittel zu leisten. Diese Zuzahlung beträgt für jedes Hilfsmittel 10 % des Kostenübernahmebetrags durch die Krankenkasse, mindestens jedoch 5 € und höchstens 10 €, aber nicht mehr als die Kosten des Hilfsmittels.


b) Eigenanteil
Der Eigenanteil wird für Hilfsmittel erhoben, die nicht nur dem Behinderungsausgleich oder der Krankenbehandlung dienen, sondern gleichzeitig auch einen ”Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens” darstellen, die also auch beschafft werden müssten, wenn keine Körperbehinderung vorliegen würde.


c) Wirtschaftliche Aufzahlung
Wählen Versicherte ein Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen, die über das ”Maß des Notwendigen”, also über die Leistungspflicht der Krankenkassen hinausgehen, besteht die Möglichkeit, dieses höherwertigere Hilfsmittel durch eine ”wirtschaftliche Aufzahlung” dennoch zu erhalten. Dies ist im Einzel durch den Kostenträger zu genehmigen.

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Einsendungen / Retouren

Einsendungen und Retouren

Kundenzufriedenheit steht bei uns an erster Stelle. Ein wichtiger Teil davon ist der Umgang mit Ein- oder Rücksendungen.

Wir wissen, dass Einsendungen z. B. zur Dokumentation von Rollstuhlmodellen oder Rücksendungen von defekten Komponenten manchmal unvermeidbar sind und verstehen, wie frustrierend es sein kann, wenn diese nicht schnell und vollständig bearbeitet werden. Deshalb haben wir bei AAT spezielle Prozesse und Richtlinien entwickelt, um sicherzustellen, dass Einsendungen so schnell und einfach wie möglich abgewickelt werden können.

Nachfolgend finden Sie einige Informationen, die beachtet werden sollten, um Ihre Ein- oder Rücksendung reibungslos abzuwickeln.

  • Kontaktaufnahme

    Bitte füllen Sie das nachfolgende Einsendeformular aus und senden Sie es inklusive Grund der Einsendung sowie Auftrags- und/oder Seriennummer an AAT.

    Bei Anbau von Neugeräten:
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    Fax: 07431.12 95-35
    Telefon: 07431.12 95-0

    Im Service-Fall:
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    Fax: 07431.12 95-540
    Telefon: 07431.12 95-550

    Einsendeformular

  • Hygienestatus

    Der Schutz unserer Mitarbeiter ist uns wichtig. Bitte stellen Sie deshalb sicher, dass ihr eingesendetes Produkt und/oder der Rollstuhl frei von Verschmutzungen ist und füllen hierzu das nachfolgende Formular "Erklärung zum Hygienestatus" aus.

    Erklärung zum Hygienestatus

  • Verpacken

    Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden. Bringen Sie das Einsendeformular und die Erklärung zum Hygienestatus sichtbar am Paket an (z. B. in einer Lieferscheintasche).

  • Versand

    Bitte senden Sie Ihre Ware an:

    AAT Alber Antriebstechnik GmbH
    Sigmaringer Straße 84
    72458 Albstadt

  • Bestätigung

    Nach Eingang Ihrer Ein-/Rücksendung kümmern wir uns schnellstmöglich um die Bearbeitung. Sie erhalten von uns eine Bestätigung bzw. den entsprechenden Kostenvoranschlag.

    Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

    Bei Anbau von Neugeräten:
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    Fax: 07431.12 95-35
    Telefon: 07431.12 95-0

    Im Service-Fall:
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
    Fax: 07431.12 95-540
    Telefon: 07431.12 95-550

  • Hinweis

    Damit wir Ihren Auftrag wie gewohnt schnellstmöglich bearbeiten können, bitten wir um Beachtung der genannten Punkte. Sollte der Hygienestatus nachträglich erfragt werden müssen, könnten Verzögerung bei der Auftragsbearbeitung die Folge sein.

    Über nachfolgenden Download können Sie alle oben genannten Dokumente sowie eine bildliche Darstellung des Ablaufs herunterladen.

    Sammeldokument Ein-/Rücksendungen

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Fachhändlerschulungen

Fachhändler Schulungen

Produktkenntnis und entsprechende Schulungsnachweise sind in der Rehabranche unerlässlich. Wir bieten Ihnen unterschiedliche Schulungsmodelle und passen diese auf die Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter an, um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen. Sprechen Sie uns an!

Produktschulung

Starter

Unser für Sie zuständiger Außendienstmitarbeiter schult Sie bei Ihnen vor Ort.

Fachhändlerschulung

Albstadt

2-Tages Workshop mit Übernachtung bei AAT in Albstadt.

Produktschulung

Individuell

Wir schulen Sie individuell und auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten bei Ihnen vor Ort.

  • Starter

    Produktschulung

    • Beratung
    • Vorführung
    • Auslieferung
    • Einweisung
    • Anbau

    Sie erhalten ein Zertifikat mit einer Gültigkeit von 2 Jahren.

  • Albstadt

    Fachhändlerschulung

    • Beratung
    • Vorführung
    • Auslieferung
    • Einweisung
    • Halterungsanbau
    • Wiedereinsatz
    • Reparatur
    • Sicherheitstechnische Prüfung
    • Programmierung

    Sie erhalten ein Zertifikat mit einer Gültigkeit von 2 Jahren.

  • Individuell

    Produktschulung

    • Individuelle Inhalte
    • Auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten
    • Bei Ihnen vor Ort

    Sie erhalten ein Zertifikat mit einer Gültigkeit von 2 Jahren.

Auf dem Foto ist der Schulungsleiter von AAT Mark Retter zu sehen. Er steht vor einer grauen Wand und trägt ein dunkles Hemd mit dunklem Sakko. Er lächelt freundlich in die Kamera.

Mark Retter

Ihr Schulungsleiter

Seit 2005 arbeite ich bei der Firma AAT. Zu Beginn meiner Anstellung habe ich mich in der Abteilung Service-Center bewährt und gemeinsam mit meinen Kollegen das "Rundum-Sorglos-Paket" bereitgestellt. Ich war zuständig für den technischen Support, Ersatzteile, Reparaturabwicklungen, Wiedereinsätze und Leihgeräte. Unsere Kunden und Endanwender konnten sich stets auf uns verlassen. Ab 2008 habe ich meine Fähigkeiten zudem als Schulungsleiter nebenbei eingesetzt.

Nach vielen erfolgreichen Jahren im Service-Center suchte ich nach einer neuen Herausforderung und übernahm im Jahr 2017 die Gebietsverkaufsleitung für den Vertriebsbereich Baden-Württemberg Ost.

Schnell wurde klar, dass mein umfangreiches Wissen über die AAT-Hilfsmittel und die Bedürfnisse unserer Kunden nicht nur in einem Verkaufsgebiet, sondern für alle Kunden von Bedeutung ist. Dies führte dazu, dass ich meine Anstellung als Produktspezialist annahm. Seit April 2020 bin ich unter anderem Ansprechpartner für unser deutschlandweites Außendienst-Team und kümmere mich um die Schulung unserer Kunden weltweit.
  • Schulungsformular

    Jetzt anfragen

  • Schulungsplan 2026

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  • Sie haben Fragen?

    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

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Nachhaltigkeit

Nachhaltigkeit im Fokus


AAT bemüht sich unter Berücksichtigung wirtschaftlicher, ökologischer und sozialer Fragen, um eine Arbeitsweise, die zu einer nachhaltigen Entwicklung beiträgt. Wir arbeiten daran, unser Unternehmen auf verantwortungsvolle Weise zu entwickeln, um zu einer nachhaltigen Zukunft für die kommenden Generationen beizutragen.

Nachhaltigkeit zieht sich durch unsere Aktivitäten und zielt darauf ab, dass AAT als guter sozialer Akteur wahrgenommen wird, der sich an entsprechende Regeln und Gesetze, eine gute Geschäftsethik und klare Werte hält. Diese Politik gilt für alle Mitarbeiter, Auftragnehmer und Lieferanten.

Des Weiteren verfügt AAT über engagierte Mitarbeiter unterschiedlicher Abteilungen. Dies ermöglicht es, dass eine Vielzahl von Erfahrungswerten und Blickwinkeln zusammenfließen, um das Thema Nachhaltigkeit im Unternehmen voranzutreiben.

Zusätzlich zu den Initiativen, ermutigt AAT auch seine Mitarbeiter, eigene Ideen und Vorschläge zur Verbesserung der Nachhaltigkeit im Unternehmen beizutragen. Dies kann unter anderem die Reduktion von Ressourcenverbrauch, die Verbesserung von Prozessen oder die Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter umfassen. Auf diese Weise kann jeder Mitarbeiter aktiv zur Nachhaltigkeit des Unternehmens beitragen.

Die drei "P" von AAT

  • Das Bild zeigt eine Gruppe junger Auszubildender und Mitarbeiter, die gemeinsam mit ihrer Ausbildungs- und Personalleitung in der Mittagspause Tischkicker spielen. Alle lachen und haben Spaß.

    People

    Die Grundlagen unserer Kultur sind Achtung vor der Gleichheit aller Menschen, Offenheit und Ehrlichkeit.

  • Das Bild zeigt eine offene Hand, die in der Mitte eine Glaskugel hält, in welcher sich ein grüner Wald spiegelt. Dieses Bild soll für die Natur stehen, die AAT schützen möchte.

    Planet

    AAT ist bestrebt, die ökonomischen Ressourcen zu schonen und den Ressourcenverbrauch zu reduzieren.

  • Profit

    Wir fördern eine Kultur von Innovation, Flexibilität und Wachstum.

Mehr Informationen

  • People

    Erfolgreich ist AAT durch kompetente und engagierte Mitarbeiter. Gesundheit und die Arbeitsumgebung haben bei AAT hohe Priorität und im Bereich der Gesundheit und Sicherheit ist unser Vorgehen systematisch und langfristig angelegt.

    Alle Mitarbeiter und Partner tragen zu einer gesunden Unternehmenskultur bei. Wir ermutigen zu Engagement und fördern Fachkompetenz auf allen Ebenen des Unternehmens.

    AAT beurteilt jährlich die Leistungen aller Mitarbeiter, führt Mitarbeiterbefragungen durch und ergreift Maßnahmen, wo sie erforderlich sind. Wir respektieren soziale und kulturelle Vielfalt und sind bestrebt, die besten Talente auf dem Markt zu gewinnen und zu halten.

  • Planet

    AAT übernimmt Verantwortung für die Gesellschaft, in der wir tätig sind, für Mensch und Umwelt und schafft Möglichkeiten für eine nachhaltige Zukunft. Wir arbeiten auf strukturierte Weise daran, die Auswirkungen des Unternehmens auf die Umwelt zu reduzieren. Wir arbeiten daran, unsere Prozesse zu verbessern, um die Auswirkungen auf die Umwelt während des gesamten Lebenszyklus eines Produkts zu steuern, und bei den Materialien nachhaltige Alternativen zu finden.

    AAT ist bestrebt, die ökonomischen Ressourcen zu schonen und den Ressourcenverbrauch zu reduzieren. Dazu gehören finanzielle, natürliche und personelle Ressourcen, um die Auswirkungen unserer Tätigkeiten auf die Umwelt insgesamt zu minimieren.

  • Profit

    Wirtschaftliches Wachstum und Rentabilität sind für die Weiterentwicklung unseres Unternehmens unerlässlich. Wir fördern eine Kultur von Innovation, Flexibilität und Wachstum. Dies steigert unsere Möglichkeiten, zu einer nachhaltigen Entwicklung zu gelangen.
     
    Durch unseren Verhaltenskodex können wir sicherstellen, dass wir unser Unternehmen auf sichere, professionelle, ethische und verantwortungsvolle Weise führen. So haben wir beispielsweise null Toleranz gegenüber allen Formen der Korruption, wir befolgen die Wettbewerbsregeln, halten uns an die Gesetze und schützen die grundlegenden Menschenrechte sowohl bei uns als auch bei unseren Lieferanten.

Unsere Zertifikate

100 % Ökostrom Stadtwerke Sigmaringen Zertifikat
Der Grüne Punkt Verwertung von Verkaufsverpackungen Zertifikat

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