Mit unserem Online Ordering System (OOS) wollen wir unseren Fachhandelspartner ein Portal zur Verfügung stellen, das benutzerfreundlich, optisch ansprechend und vor allem schnell und strukturiert ist. Bestellen Sie Ihre Ersatzteile im Reha- und Krankentransportbereich blitzschnell über unsere interaktiven Explosionszeichnungen.
Unser Händlerbereich ist kostenlos für unsere Fachhandelspartner zugänglich. Hier finden Sie wichtige Informationen wie Preislisten, Bestellformulare, Bedienungsanleitungen und viele weitere wichtige Dokumente und Hilfsmittel. Sollten Sie noch keinen Zugang haben, fragen Sie diesen gerne über nachfolgendes Kontaktformular direkt bei uns an.
Sie möchten ein gebrauchtes AAT-Produkt erwerben und haben es auf Online-Plattformen wie z. B. Ebay gefunden? Dann sollten Sie vor dem Kauf einige wichtige Aspekte beachten, um sicherzustellen, dass das Produkt für Sie geeignet ist und Sie es sicher verwenden können.
Der Erwerb gebrauchter AAT-Produkte bietet nicht nur eine preiswerte Alternative für Menschen, die auf Mobilitätshilfen angewiesen sind, sondern ist auch eine nachhaltige Wahl für die Umwelt. Durch den Kauf eines gebrauchten Produkts leisten Sie einen Beitrag zum Schutz unserer Ressourcen und reduzieren den CO2-Fußabdruck.
Dennoch gibt es einige wichtige Aspekte, die beachtet werden sollten, um sicherzustellen, dass das gekaufte Produkt Ihren Bedürfnissen entspricht und sicher verwendet werden kann.
Bitte beachten Sie vor dem Erwerb folgende Punkte:
Eigentumsverhältnisse
Zunächst sollten Sie sicherstellen, dass die Eigentumsverhältnisse des Produkts geklärt sind. Viele AAT Produkte werden von Krankenkassen erstattet und dem Versicherten nur leihweise zur Verfügung gestellt. Diese Hilfsmittel dürfen nicht verkauft werden und müssen nach Gebrauch an die Krankenkassen zurückgegeben werden. Bevor Sie ein Produkt von Privatpersonen erwerben, sollten Sie daher die Eigentumsverhältnisse klären. Lassen Sie sich z. B. eine Rechnung über das Produkt vorlegen, die zeigt, dass diese auf den jetzigen Verkäufer ausgestellt wurde.
Einweisung
Um das Produkt sicher nutzen zu können, ist eine vorherige Einweisung zwingend erforderlich. Die Einweisung darf nur von einem durch AAT geschulten Fachhändler oder dem Außendienst von AAT durchgeführt werden. Bitte beachten Sie, dass AAT keine Schulungen oder Einweisungen für Endkunden anbietet. Sie können jedoch über einen Sanitätsfachhändler eine Einweisung beauftragen.
Ersatzteilversorgung
Für ältere Produkte sind möglicherweise nicht mehr alle Ersatzteile verfügbar. Bitte beachten Sie dies bei Ihrem Kauf und informieren Sie sich im Voraus, ob alle notwendigen Ersatzteile für das von Ihnen gewünschte Produkt verfügbar sind.
Kontakt zum Fachhandel
Im Falle einer Reparatur sollten Sie sich an einen autorisierten Sanitätsfachhändler wenden. Über unsere Fachhandelssuche finden Sie einen autorisierten Händler in Ihrer Nähe.
Kontakt zu AAT
Wir möchten sicherstellen, dass Sie ein qualitativ hochwertiges und sicheres Produkt erhalten, das Ihren Bedürfnissen entspricht. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
AAT Service-Center Telefon: +49(0) 7431 12 95-550 E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.
Sicherheit und Qualität bei jedem AAT-Produkt
Über unsere geschulten Fachhandelspartner oder Handelsvertretungen können Sie generalüberholte und regelmäßig gewartete Gebrauchtgeräte sicher erwerben. Diese können von Ihrem Sanitätsfachhändler beispielsweise über unseren Onlineshop erworben werden.
Es handelt sich hierbei um gut gepflegte und voll funktionsfähige Geräte, welche im Hause AAT sorgfälltig überprüft wurden. Eine laufende Ersatzteilversorung ist ebenfalls sichergestellt. Häufig befinden sich diese Geräte noch innerhalb der Garantiezeit - auf ältere Geräte erhalten Sie eine Gewährleistung von einem Jahr.
Wir möchten Ihnen die Versorgung mit unseren hochwertigen AAT-Produkten so einfach wie möglich gestalten. Aus diesem Grund haben wir einen umfassenden Hilfsmittelwegweiser erstellt, der Sie bei jedem Schritt begleitet.
Entdecken Sie nicht nur interessante Informationen zur Produktvorführung, Rezeptbeantragung und Erstattung, sondern auch viele weitere Themen rund um Ihr Hilfsmittel. Mit unserem Hilfsmittelwegweiser stehen Ihnen alle Informationen zur Verfügung, die Sie für eine reibungslose Beantragung und Versorgung benötigen.
Unser ausführlicher PDF-Hilfsmittelwegweiser steht Ihnen jederzeit und überall zur Verfügung, damit Sie sich voll und ganz auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: Ihre Lebensqualität zu verbessern und Ihre Ziele zu erreichen.
Um Ihnen den Ablauf noch verständlicher zu machen, haben wir verschiedene Fallbeispiele erstellt, die typische Genehmigungsverläufe, inklusive möglicher Ablehnungen und Widersprüche, aufzeigen.
Eine individuelle und persönliche Beratung steht an erster Stelle. AAT bietet Ihnen dazu bundesweit ein dichtes Netz kompetenter Außendienstmitarbeiter, die Sie gerne zu allen Fragen rund um die Auswahl des Hilfsmittels beraten werden.
Selbstverständlich können Sie sich auch an einen unserer zertifizierten Fachhandelspartner wenden. Wir arbeiten bundesweit mit weit über 1500 Fachhändlern zusammen - einer ist sicher auch in Ihrer Nähe!
Kostenlose Vorführung
Bei Ihnen vor Ort
Um sicherzustellen, dass Sie das für Ihre Bedürfnisse am besten geeignete Hilfsmittel erhalten, bieten wir kostenlose und unverbindliche Vorführungen unserer Produkte an. Unsere kompetenten Außendienstmitarbeiter oder das geschulte Personal unserer Fachhandelspartner bieten Ihnen die Möglichkeit, das gewünschte AAT-Produkt direkt vor Ort zu testen. So können Sie sich persönlich von den Funktionen und der Handhabung überzeugen.
Unsere Außendienstmitarbeiter füllen Ihnen gerne eine Rezeptempfehlung sowie einen Vorführbeleg mit Begründungsschreiben aus, welche Sie für die Beantragung des Rezepts mit zu Ihrem Haus- oder Facharzt nehmen können.
Haben Sie sich für das passende Hilfsmittel entschieden, wenden Sie sich bitte an Ihren Haus- oder Facharzt. Er ist Ihr Ansprechpartner für die Ausstellung des entsprechenden Rezepts und verschreibt Ihnen das gewünschte Produkt. Um sicherzustellen, dass Sie das hochwertige AAT-Produkt erhalten, welches Sie erfolgreich zu Hause getestet haben, sollte das Rezept bereits die richtige Produktbezeichnung enthalten.
Um die Rezepterstellung zu erleichtern, empfehlen wir Ihnen, eine Kopie des Vorführbelegs zusammen mit dem Begründungsschreiben und der Rezeptempfehlung, die Sie während der Vorführung von unseren Mitarbeitern erhalten haben, bei Ihrem Arzt abzugeben.
Es kann sein, dass Ihr Arzt sich im Nachgang nochmals bei Ihnen meldet, um einen Anhörungsbogen für Ihre Krankenkasse auszufüllen, der die Notwendigkeit des Hilfsmittels bestätigt. Lassen Sie sich davon nicht verunsichern. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wenn Sie Unterstützung benötigen.
Über nachfolgenden Link stehen wir auch gerne Ihrer Arztpraxis unterstützend zur Seite.
Das vom Arzt ausgestellte Rezept bringen Sie bitte zu Ihrem örtlichen Sanitätsfachhändler. Der Fachhändler erstellt anhand des Rezepts einen Kostenvoranschlag und reicht diesen für Sie bei Ihrer Krankenkasse bzw. bei dem für Sie zuständigen Kostenträger ein.
Warten Sie ab, ob der Kostenträger das Hilfsmittel direkt genehmigt oder ggf. eine unabhängige Unterstützung beauftragt.
Optional: Unabhängige Unterstützung
Hilfsmittelberater, MDK und Co.
Nicht immer können die Krankenversicherungen die medizinische Notwendigkeit des beantragten Hilfsmittels alleine entscheiden. In solchen Fällen wird die Kasse einen Hilfsmittelberater einsetzen. Dieser Berater soll vor Ort den Hilfsmittelbedarf überprüfen und den Patienten beraten. Im Zweifelsfall besteht für den Kostenträger auch die Möglichkeit, den medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) einzuschalten. Der MDK bietet den Kassen eine unabhängige, fachliche Unterstützung durch medizinisch und pflegerisch geschultes Personal.
Genehmigung durch die Krankenkasse
Bestellung und Auslieferung des Produkts
Sobald der Kostenträger die Genehmigung erteilt, bestellt Ihr Fachhändler das gewünschte Hilfsmittel, das dann so schnell wie möglich von ihm oder uns geliefert wird.
Im nachfolgenden Feld erläutern wir, wie Sie im Falle einer Ablehnung vorgehen können.
Optional: Ablehnung durch die Krankenkasse
Was Sie in diesem Fall tun können
Es kann vorkommen, dass Ihre Krankenkasse die Kostenübernahme für das beantragte Hilfsmittel zuerst ablehnt. Dies kann verschiedene Gründe haben, wie z. B. unzureichende medizinische Notwendigkeit oder fehlende Unterlagen. Lassen Sie sich davon nicht entmutigen!
Sie haben das Recht, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen. In diesem Fall empfehlen wir, alle notwendigen Dokumente und Begründungen zusammenzustellen und den Widerspruch so schnell wie möglich einzureichen. Bei Fragen oder für Unterstützung stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.
Am Ende dieser Seite finden Sie weitere Informationen zum gesetzlichen Anspruch, Hilfsmittel im Pflegeheim oder dem Antrag als Pflegehilfsmittel. Lesen Sie außerdem gerne unseren aktuellen Beitrag:
Nach erfolgreicher Genehmigung, erfolgt die Bestellung und Auslieferung des gewünschten Hilfsmittels erfolgt entweder durch unseren Außendienst oder durch einen unserer geschulten Fachhandelspartner. Bei der Auslieferung ist selbstverständlich nochmals eine ausführliche Einweisung in das Produkt für Sie oder die Bedienperson enthalten. So ist sichergestellt, dass Sie das Hilfsmittel optimal einsetzen und den optimalen Nutzen daraus ziehen können.
Selbstkostenbeitrag
GESETZLICHE REGELUNGEN
Alle AAT-Produkte sind von den Krankenkassen anerkannte und voll erstattungsfähige Hilfsmittel. Jedoch sieht der Gesetzgeber für bestimmte Leistungen Zuzahlungen der Versicherten vor. Mittlerweile lassen sich drei verschiedene Arten der finanziellen Beteiligung unterscheiden: Zuzahlung, Eigenanteil oder wirtschaftliche Aufzahlung. Mehr Details finden Sie unten.
Wir sind auch nach der Versorgung mit Ihrem Hilfsmittel für Sie da! Die schnelle, zuverlässige und fachkompetente Unterstützung unseres Service-Centers in Verbindung mit dem persönlichen Vor-Ort-Service unserer Außendienstmitarbeiter sorgen stets für Ihre uneingeschränkte Mobilität. Wenden Sie sich hierzu einfach an Ihren Sanitätsfachhändler oder direkt an AAT.
Hilfsmittelwegweiser als PDF
Kostenloser Download
Unser ausführlicher PDF-Hilfsmittelwegweiser steht Ihnen jederzeit und überall zur Verfügung, damit Sie sich voll und ganz auf das konzentrieren können, was wirklich zählt: Ihre Lebensqualität zu verbessern und Ihre Ziele zu erreichen.
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Der gesetzliche Anspruch auf Hilfsmittelversorgung
Erstattung von Hilfsmitteln
Die gesetzlichen Grundlagen für die Versorgung mit Hilfsmitteln sind sehr umfangreich. Die hauptsächlich relevante Vorschrift findet sich im Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V). Der § 33 regelt den Anspruch auf Versorgung mit Hilfsmitteln, wenn diese dazu dienen:
den Erfolg der Krankenbehandlung zu sichern oder
einer drohenden Behinderung vorzubeugen oder
eine Behinderung auszugleichen
Entscheidend dabei ist, dass das Hilfsmittel im Einzelfall der behinderten Person dadurch zugute kommt, dass die Auswirkungen der Behinderung behoben oder gemildert werden – selbst wenn dies dadurch geschieht, dass die Pflege durch Dritte erleichtert wird.
Heimbewohner können im Krankheitsfall einen Anspruch auf die Versorgung mit Hilfsmitteln haben. Dient das Hilfsmittel zur individuellen Befriedigung von Grundbedürfnissen, zählt es nicht zur Vorhaltepflicht der Pflegeheime, sondern zur Leistungspflicht der Krankenkasse. Dies sind:
individuell angepasste Hilfsmittel, die für den einzelnen Versicherten bestimmt und grundsätzlich nur für ihn verwendet werden dürfen
Hilfsmittel, die der Befriedigung eines allgemeinen Grundbedürfnisses außerhalb des Pflegeheimes dienen
Dazu zählen beispielsweise Spazierfahrten an der frischen Luft oder Ausflüge mit Angehörigen und Freunden. Der Anspruch auf einen elektrischen Zusatzantrieb oder eine Schiebe- und Bremshilfe kann also auch bei einem Aufenthalt im Pflegeheim bestehen.
Grundsätzlich lassen sich die mobilen Treppensteighilfen auch im Rahmen der Pflegeversicherung einordnen. Im Rahmen der Vorschrift des § 40 SGB XI (dem Recht der gesetzlichen Pflegeversicherung) sind die Ansprüche auf Versorgung mit Pflegehilfsmitteln und wohnumfeld verbessernden Maßnahmen geregelt.
Voraussetzung ist, dass es sich um Personen handelt, die pflegebedürftig sind. Dies ist in der Regel über die entsprechende Pflegestufe nachgewiesen.
Da die Versorgung mit einem Pflegehilfsmittel immer nachrangig zur Versorgung gegenüber der Hilfsmittelleistung der Krankenkasse ist, hat diese erst zu prüfen, ob ein Anspruch aus dem Recht der Krankenversicherung nach § 33 SGB V besteht - erst dann kommt ein Anspruch als Pflegehilfsmittel in Betracht.
Gerne helfen wir Ihnen auch hier weiter. Wenden Sie sich hierzu bitte an den für Ihr Gebiet zuständigen AAT-Außendienstmitarbeiter.
Ein Leitfaden für die Beantragung
Blogbeitrag zum Hilfsmittelwegweiser
Unser Hilfsmittelwegweiser ist Ihr wertvoller Begleiter, wenn es darum geht, das für Sie richtige AAT-Produkt zu beantragen. Mit klar strukturierten Informationen unterstützen wir Sie in jedem Schritt, von der ersten Beratung bis zur endgültigen Genehmigung und Auslieferung Ihres Hilfsmittels.
Der Wegweiser bietet Ihnen nicht nur eine Übersicht über die notwendigen Schritte, sondern auch hilfreiche Tipps, damit Sie bestens vorbereitet sind. In unserem Blogbeitrag zum Hilfsmittelwegweiser kombinieren wir eine Schritt- für Schritt-Anleitung mit rechtlichen Informationen.
Alle AAT Produkte sind von den Krankenkassen anerkannte und voll erstattungsfähige Hilfsmittel. Jedoch sieht der Gesetzgeber für bestimmte Leistungen Zuzahlungen der Versicherten vor. Mittlerweile lassen sich drei verschiedene Arten der finanziellen Beteiligung unterscheiden:
a) Zuzahlung Grundsätzlich hat jedes Mitglied einer gesetzlichen Versicherung nach Vollendung des 18. Lebensjahres Zuzahlungen für Hilfsmittel zu leisten. Diese Zuzahlung beträgt für jedes Hilfsmittel 10 % des Kostenübernahmebetrags durch die Krankenkasse, mindestens jedoch 5 € und höchstens 10 €, aber nicht mehr als die Kosten des Hilfsmittels.
b) Eigenanteil Der Eigenanteil wird für Hilfsmittel erhoben, die nicht nur dem Behinderungsausgleich oder der Krankenbehandlung dienen, sondern gleichzeitig auch einen ”Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens” darstellen, die also auch beschafft werden müssten, wenn keine Körperbehinderung vorliegen würde.
c) Wirtschaftliche Aufzahlung Wählen Versicherte ein Hilfsmittel oder zusätzliche Leistungen, die über das ”Maß des Notwendigen”, also über die Leistungspflicht der Krankenkassen hinausgehen, besteht die Möglichkeit, dieses höherwertigere Hilfsmittel durch eine ”wirtschaftliche Aufzahlung” dennoch zu erhalten. Dies ist im Einzel durch den Kostenträger zu genehmigen.
Kundenzufriedenheit steht bei uns an erster Stelle. Ein wichtiger Teil davon ist der Umgang mit Ein- oder Rücksendungen.
Wir wissen, dass Einsendungen z. B. zur Dokumentation von Rollstuhlmodellen oder Rücksendungen von defekten Komponenten manchmal unvermeidbar sind und verstehen, wie frustrierend es sein kann, wenn diese nicht schnell und vollständig bearbeitet werden. Deshalb haben wir bei AAT spezielle Prozesse und Richtlinien entwickelt, um sicherzustellen, dass Einsendungen so schnell und einfach wie möglich abgewickelt werden können.
Nachfolgend finden Sie einige Informationen, die beachtet werden sollten, um Ihre Ein- oder Rücksendung reibungslos abzuwickeln.
Kontaktaufnahme
Bitte füllen Sie das nachfolgende Einsendeformular aus und senden Sie es inklusive Grund der Einsendung sowie Auftrags- und/oder Seriennummer an AAT.
Bei Anbau von Neugeräten: E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Fax: 07431.12 95-35 Telefon: 07431.12 95-0
Im Service-Fall: E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Fax: 07431.12 95-540 Telefon: 07431.12 95-550
Der Schutz unserer Mitarbeiter ist uns wichtig. Bitte stellen Sie deshalb sicher, dass ihr eingesendetes Produkt und/oder der Rollstuhl frei von Verschmutzungen ist und füllen hierzu das nachfolgende Formular "Erklärung zum Hygienestatus" aus.
Wenn Sie die Originalverpackung nicht mehr besitzen, sorgen Sie bitte mit einer geeigneten Verpackung für einen ausreichenden Schutz vor Transportschäden. Bringen Sie das Einsendeformular und die Erklärung zum Hygienestatus sichtbar am Paket an (z. B. in einer Lieferscheintasche).
Versand
Bitte senden Sie Ihre Ware an:
AAT Alber Antriebstechnik GmbH Sigmaringer Straße 84 72458 Albstadt
Bestätigung
Nach Eingang Ihrer Ein-/Rücksendung kümmern wir uns schnellstmöglich um die Bearbeitung. Sie erhalten von uns eine Bestätigung bzw. den entsprechenden Kostenvoranschlag.
Bei Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Bei Anbau von Neugeräten: E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Fax: 07431.12 95-35 Telefon: 07431.12 95-0
Im Service-Fall: E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. Fax: 07431.12 95-540 Telefon: 07431.12 95-550
Hinweis
Damit wir Ihren Auftrag wie gewohnt schnellstmöglich bearbeiten können, bitten wir um Beachtung der genannten Punkte. Sollte der Hygienestatus nachträglich erfragt werden müssen, könnten Verzögerung bei der Auftragsbearbeitung die Folge sein.
Über nachfolgenden Download können Sie alle oben genannten Dokumente sowie eine bildliche Darstellung des Ablaufs herunterladen.
AAT verfolgt und gewährleistet eine nachhaltige und sichere Ersatzteillieferung für alle Geräte. Dennoch ist eine Vorhaltung von Ersatzteilen auch einer zeitlichen Beschränkung unterworfen. Sollten Ersatzteile auch nach dem Einstelltermin der Ersatzteilversorgung noch vorrätig und auf Lager sein, werden wir diese selbstverständlich auch ausliefern.